Wofür gibt es Sonderurlaub?

Streitfall bezahlter Sonderurlaub

Gelegentlich kommt es zum Streit zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber in punkto Sonderurlaub. Wann steht bezahlter Sonderurlaub zu?

Laut § 616 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) ist der Arbeitgeber verpflichtet, den Arbeitnehmer unter Fortzahlung der Bezüge von der Arbeitspflicht freizustellen, wenn er für eine »verhältnismäßig« nicht erhebliche Zeit durch einen »in seiner Person liegenden Grund« schuldlos an der Arbeitsleistung gehindert wird. Welche Umstände einen solchen Grund darstellen können, ist im Detail umstritten. Bisweilen enthalten Tarifverträge konkretisierende Regelungen.

Daneben sehen viele Tarifverträge auch Sonderurlaub unter Wegfall der Bezüge vor (zum Beispiel § 28 Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst). In einem engeren Sinne wird sogar nur dieser Fall begrifflich als Sonderurlaub betrachtet, während die Fälle des § 616 BGB als »Freistellung«, »Arbeitsbefreiung« deklariert werden.

Welche Ansprüche auf Sonderurlaubs bestehen?

Genannt werden unter anderen schwere Erkrankung oder Tod eines nahen Angehörigen, Pflege eines erkr...


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