Zusatzbeiträge für Millionen Versicherte

Fragen & Antworten zur beschlossenen Reform der gesetzlichen Krankenkassen, die am 1. Januar 2015 in Kraft tritt

Auf die rund 50 Millionen Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen kommen nach der Verabschiedung der Gesundheitsreform im Bundestag Zusatzbeiträge zu. Zunächst sinkt zwar der Beitragssatz Anfang 2015 von 15,5 auf 14,6 Prozent. Doch im Gegenzug wird den Krankenkassen die Möglichkeit gegeben, vom Einkommen abhängige Aufschläge zu erheben. Die Benachteiligten sind Mittel- und Geringverdiener.

Wie hoch ist der geplante Beitragssatz?

Zum 1. Januar 2015 wird der Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung von jetzt 15,5 auf 14,6 Prozent sinken. Arbeitnehmer und Arbeitgeber zahlen jeweils die Hälfte, wobei der Arbeitgeberanteil bei 7,3 Prozent festgeschrieben ist. Der bisherige Sonderbeitrag von 0,9 Prozent, den Arbeitnehmer bislang allein zahlen, wird gestrichen. Auch die bisher pauschalen Zusatzbeiträge entfallen. Dafür können die Kassen von ihren Mitgliedern künftig einen einkommensabhängigen Zusatzbeitrag erheben, dessen Höhe sie selbst festlegen. Das hat zur Folge: Die Versicherten müssen alle künftigen Mehrkosten völlig allein tragen.

Werden die Kassen ab 2015 sofort Zusatzbeiträge verlangen?

Viele Krankenkassen werden zunächst abwarten, um ihre Versicherten nicht gleich zu verprellen. Allerdings droht ab 2015 bereits ein Milliardendefizit in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), weshalb auf ...


Wenn Sie ein Abo haben, loggen Sie sich ein:

Mit einem Digital-, Digital-Mini- oder Kombi-Abo haben Sie, neben den anderen Abo-Vorteilen, Zugriff auf alle Artikel seit 1990.

Bitte aktivieren Sie Cookies, um sich einloggen zu können.

- Anzeige -
- Anzeige -