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Soziales Training statt Abschreckung
Volkmar Schöneburg über das neue Jugendarrestvollzugsgesetz - Gastkommentar
Als 1940 das »Zuchtmittel« des Arrests als nationalsozialistische Neuschöpfung des Jugendstrafrechts eingeführt wurde, umriss der spätere Blutrichter Freisler die Zielrichtung: Die Sanktion sollte »den ehrliebenden, rassisch an sich gesunden Rechtsbrecher« treffen. Nach der NS-Erziehungsideologie wurde der Sanktion der Charakter einer Schockstrafe - ähnlich einer Tracht Prügel - zugesprochen.
Aus vielfältigen wissenschaftlichen Analysen ist jedoch bekannt: Mit der Schockwirkung des Jugendarrestes ist es nicht weit her. Die Rückfälligkeit beim Jugendarrest beträgt 60 bis 70 Prozent. Zudem verliert der Freiheitsentzug mit dem Erleben des Arrests für die Jugendlichen seinen Schrecken. Von ihrer Umwelt werden sie hingegen nicht selten als Kriminelle stigmatisiert, was Entsozialisierungsprozessen Vorschub leistet.
Damit steht die Eignung des Jugendarrests zur Erreichung des Sanktionsziels - einer »Rückfallvermeidung« - in Fra...
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