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Vergessliche CDU
Parlament befasste sich mit Auswirkungen des gerichtlichen Stopps der Landesplanung
»Neue Perspektiven für Brandenburg: Bürgernahe und verlässliche Strukturen ermöglichen.« Darunter machte es die CDU nicht, als sie das Thema der Aktuellen Stunde im Landtag festlegte.
Die CDU hätte sich ehrlich bekennen können. Sie hätte erklären können: Auch wir tragen Schuld an dem Formfehler, der dazu führte, dass das Oberverwaltungsgericht (OVG) vor anderthalb Wochen den Landesentwicklungsplan vom März 2009 außer Kraft setzte. Anstatt dies zu tun, griff die CDU zu Kraftmeierei und Vernebelungsrhetorik. »Das ist aus unserer Sicht ein grober handwerklicher Fehler, welcher nie hätte passieren dürfen.«, tönte CDU-Fraktionschef Michael Schierack am Mittwoch. An wen diese Kritik gerichtet war, blieb aber unklar. Die damalige Regierung aus SPD und CDU nannte Schierack jedenfalls nicht.
Als unwirksam stufte das OVG eine Rechtsverordnung der Landesregierung vom März 2009 ein, weil die erforderliche Rechtsgrundlage eingangs der Verordnung nicht ausdrücklich genannt war. Geklagt hatten 17 Kommunen. Das Musterverfahren gewannen die Stadt Dahme und die Gemeinde Fredersdorf-Vogelsdorf, die einen unzulässigen Eingriff des Landes in ihre kommunale Planungshoheit gesehen hatten.
Ein Problem ist das Urteil, weil die Rechtsverordnung die vormaligen Grundzentren abschaffte und die Landesentwicklung fortan allein in die Mittel- und Oberzentren lenkte. Das hatte Auswirkungen auf die Gewährung von Fördermitteln.
»Man hat fast den Eindruck, diese CDU hat mit dem Landesentwicklungsplan Nullkommanichts zu tun«, meinte der Landtagsabgeordnete Stefan Ludwig (LINKE) am Mittwoch. »Sie werden sich sicher erinnern: Noch vor einigen Jahren haben Sie dafür eifrig die Hand gehoben und alle Bedenken von oppositioneller Seite in den Wind geschlagen, als es keine rot-rote Regierung gab, sondern eine rot-schwarze. Sie haben damals regiert.«
Es stehe die Frage im Raum, »welche Folgen« das Urteil »für unser Land haben kann und haben wird«, fuhr Ludwig fort. Neben den Finanzströmen betroffen sei auch die Ausweisung von Gebieten, die für Windkraftanlagen geeignet sind. Ludwig wies darauf hin, dass das Urteil noch nicht rechtskräftig sei und die rot-rote Landesregierung eine »dezidiert andere Rechtsauffassung« als die Richter habe.
Auch wenn die Urteilsbegründung noch nicht veröffentlicht ist, habe die Landesregierung bei einer Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht schlechte Karten, zitierte Ursula Nonnenmacher (Grüne) Experten. Nonnemacher bezeichnete das Urteil als »Paukenschlag« und forderte, den brandenburgischen »Sonderweg« zu beenden. Andere Bundesländer haben schließlich weiterhin Kommunen mit Grundfunktion und solche sollte Brandenburg auch wieder einführen. Bei einer derartigen Korrektur der Landesplanung bestehe auch die Chance, ein Nachtflugverbot zwischen 22 und 6 Uhr am künftigen Hauptstadtflughafen in Schönefeld gleich mit festzuschreiben, meinte Nonnemacher.
Finanzminister Christian Görke (LINKE) reagierte auf Befürchtungen, dass einzelne Kommunen die Rückzahlung ihrer Mehraufwendungen als Mittel- oder Oberzentren verlangen könnten. Denn es bestehe die Möglichkeit, dass sie rückwirkend Zuschläge in Höhe von insgesamt 8,4 Millionen Euro zu Unrecht bezogen haben, heißt es. »Keine Kommune, kein Mittelzentrum wird schlechter gestellt werden. Wir lassen die betroffenen Kommunen nicht allein und suchen gemeinsam mit ihnen nach verantwortlichen Lösungen«, versicherte der Finanzminister.
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