Gericht bei Klage gegen Verfassungsschutz ausgebremst
Hannoveraner Kammer kann wegen Aktenverweigerung nicht über Beobachtung eines Journalisten urteilen / Fall geht nun zum Oberverwaltungsgericht
Hannover. In Niedersachsen wird vor Gericht um die Geheimhaltungspraxis des Verfassungsschutzes gerungen: Weil die Behörde Akten unter Verschluss hält, hat das Verwaltungsgericht Hannover nicht über die Rechtmäßigkeit der Beobachtung eines Journalisten durch den Geheimdienst urteilen können. Da es ohne die gesperrten Akten nicht entscheiden ...
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