Bagger statt Palmen vorm Hotel
Reiserecht: Was ist bei Baulärm im Urlaub zu tun?
Wenn statt Vogelgezwitscher oder sanftem Meeresrauschen der Bagger vor dem Hotelzimmer lärmt, empfinden das die meisten Urlauber als Mangel an der Urlaubsunterkunft. Doch nicht alle Unannehmlichkeiten stellen einen Reisemangel dar. Welche Rechte Urlauber dann haben und wie sie einen Mangel richtig anzeigen, erklärt nachfolgend die D.A.S. Rechtsschutzversicherung.
Unter welchen Umständen Minderung des Reisepreises?Ruhe und Erholung - für viele Urlauber sind das die wichtigsten Faktoren für einen entspannenden Urlaub. Umso ärgerlicher, wenn rund um das Urlaubsdomizil Renovierungsarbeiten stattfinden. Stellt der Baulärm dann einen Reisemangel dar, der unter Umständen zur Minderung des Reisepreises oder zu Schadenersatzforderungen gegen den Reiseveranstalter berechtigt?
Diese Entscheidung hängt immer von den näheren Umständen ab. Zum Beispiel davon, was der Reisekatalog dem Urlauber versprochen hat, von den üblichen Verhältnissen vor Ort und wie sich der Mangel auf die Reise auswirkt.
Das heißt konkret: Genießt der Urlauber im, gemäß Prospekt, »ruhigen Wellnesshotel« die Sonne am Pool und neben ihm beginnen ohne Vorwarnungen in ohrenbetäubender Lautstärke die Abbrucharbeiten an der Poolbar, dann sind die Voraussetzungen für einen ruhigen Aufenthalt nicht mehr gegeben. Daher lie...
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