Raucher muss die Mietwohnung räumen
Entscheidung im Düsseldorfer Raucher-Prozess - und doch kein Ende?
Raucher Friedhelm Adolfs muss seine Wohnung nach 40 Jahren räumen, ordnete das Landgericht an. Doch das letzte Wort hat wohl der BGH.
Adolfs habe seine Nachbarn mit Zigarettenqualm belästigt, befand das Landgericht Düsseldorf (Az. 21 S 240/13) am 26. Juni 2014 und wies die Berufung des 75-Jährigen zurück. Der »schwerwiegende Pflichtverstoß« liege nicht im Rauchen selbst, sondern in seinem Verhalten.
Er habe nichts dagegen unternommen, dass der Qualm in den Hausflur ziehe, unzureichend gelüftet und Aschenbecher nicht geleert. Für die Räumung gestand das Gericht dem Raucher wegen seines Alters und der langen Mietdauer eine Frist bis Jahresende zu.
Eine schlechte Nachricht für Mieter in Deutschland, sagte Anwalt Martin Lauppe-Assmann. Eigentümer könnten sich durch das Urteil ermutigt fühlen, mit verhaltensbedingten Räumungsklagen gegen...
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