Fünf Stimmen gegen Mindestlohn

Bundestag beschließt Lohnuntergrenze ab 2015 / Linksfraktion enthält sich wegen Ausnahmen / Bundesgeschäftsführer Höhn: Trotzdem der größte Erfolg der Linken / Linkenpolitiker Schlecht: 2017 geht es um 13 Euro

Berlin. Der Bundestag hat am Donnerstag den gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde mit großer Mehrheit verabschiedet. Der Mindestlohn gilt grundsätzlich von 2015 an, wird ab 2016 alle zwei Jahre überprüft und sieht für einige Branchen Übergangsfristen bis 2017 vor. Von den 601 abgegebenen Stimmen votierten 535 für das Gesetz. Es gab 5 Nein-Stimmen, 61 Abgeordnete enthielten sich. Für das Gesetz war die absolute Mehrheit des Bundestages von 316 Stimmen notwendig.

Vor der Abstimmung hatten neben Union und SPD auch die Grünen ihr Ja zu dem Gesetz angekündigt, während die Linken ihre Enthaltung bekräftigten. In der Debatte hatten allerdings beide Oppositionsparteien die Ausnahmen sowie die Sonderregelungen für einzelne Branchen kritisiert. Nicht gelten wird der Mindestlohn für Jugendliche unter 18 Jahren, Langzeitarbeitslose in den ersten sechs Monaten einer neuen Beschäftigung sowie bei kürzeren Praktika zur berufliche...


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