Für sieben Tage Schmerzen 5000 Euro Schmerzensgeld

Medizinrecht

Ein Patient, der aufgrund fehlerhaft gesetzter Implantate tagelang unter starken Schmerzen und dauerhaft unter Gefühlsbeeinträchtigungen leidet, hat Anspruch auf Schmerzensgeld in Höhe von 5000 Euro.

Das entschied das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz am 25. November 2013 (Az. 5 U 1202/13), wie die Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht des Deutschen Anwalt Vereins (DAV) berichtet.

Der Mann hatte drei Implantate erhalten. Er litt anschließend sieben Tage unter extrem starken Schmerzen und andauernd unter Gefühlsbeeinträchtigungen im Behandlungsbereich. Er klagte auf Schadensersatz und Schmerzensgeld: Der Zahnarzt habe ihn fehlerhaft behandelt und unzureichend aufgeklärt.

Das Gericht in erster Instanz verurteilte den Zahnarzt zum Ausgleich des materiellen Schadens von knapp 390 Euro und eines immateriellen Schadenersatzes von 5000 Euro. Ein Implantat sei fehlerhaft gesetzt. Der Arzt habe die Längenbestimmung falsch durchgeführt, weswegen das Implantat zu groß ausgefallen sei. Dies habe in der Folge zu einer Nervenschädigung geführt.

Ob ein bleibender Schaden entstanden sei, könne man noch nicht sicher absehen. Ein Schme...


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