Sozialamt muss Darlehen zinsfrei gewähren

Urteile von Sozialgerichten

Sozialämter dürfen für Darlehen an Sozialhilfeempfänger keine Zinsen festlegen. Denn dafür gibt es keine gesetzliche Grundlage.

So urteilte das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel vom 27. Mai 2014 (Az. B 8 SO 1/13 R).

Im konkreten Fall war eine Berlinerin nach ihrer Scheidung auf Sozialhilfe angewiesen. Als die Frau zusammen mit ihren Geschwistern ein Grundstück erbte, zahlte das Sozialamt wegen des nun vorhandenen Vermögens zwischen 2002 und 2004 die Hilfe zum Lebensunterhalt nur noch als Darlehen.

Als die Frau die Immobilie später verkaufte und dafür 89 000 Euro erhielt, verlangte das Sozialamt 22 000 Euro an gezahlter Sozialhilfe zurück. Per Bescheid sollte die Frau auf die Summe auch Zinsen von über 2000 Euro zahlen. Das BSG entschied, dass die Klägerin die ...


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