Streit um ein Terrassendach

Wohneigentum

Führt ein Wohnungseigentümer eigenmächtig bauliche Veränderungen durch, die in das gemeinschaftliche Eigentum eingreifen, muss er sie wieder beseitigen, auch wenn dies nur ein einzelner betroffener Eigentümer einer anderen Wohnung verlangt.

Auf einen kürzlich vom Bundesgerichtshof (Az. V ZR 25/13) entschiedenen Fall weist die Wüstenrot Bausparkasse (W&W) hin. Ein Wohnungseigentümer wurde dazu verurteilt, seine Terrassenüberdachung abzubauen.

Laut dem Urteil benachteiligte die bauliche Veränderung die übrigen Eigentümer, weil sie die Instandsetzung der gemeinschaftlichen Auße...


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