Bei kombinierter Schiffs- und Hotelreise ist Endpreis anzugeben
Reiserecht
Reiseveranstalter müssen bei der Werbung für kombinierte Schiffs- und Hotelreisen den vollständigen Endpreis ihres Angebotes angeben.
Wie das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz am 18. Juni 2014 (Az. 9 U 1324/13) mitteilte, dürfen zusätzliche Kosten wie beispielsweise verpflichtende Serviceentgelte nicht nur als Sternchen-Hinweise genannt werden. Diese Art der Werbung widerspreche den wettbewerbsrechtlichen Vorschriften. So haben die Richter entschieden. Sie bestätigten damit eine vorherg...
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