Einmalige Gehaltsabzüge mindern das Elterngeld nicht
Elterngeld
Einmalige Gehaltsabzüge dürfen nicht zu Kürzungen beim Elterngeld führen. Insbesondere dann nicht, wenn Arbeitgeber mit den Abzügen überhöhte Gehaltszahlungen früherer Monate von dem Beschäftigten zurückholen.
Nach einem Urteil des Bundessozialgericht (BSG) in Kassel vom 20. Mai 2014 (Az. B 10 EG 11/13 R) richtet sich die Höhe des Elterngeldes entsprechend den gesetzlichen Regelungen nach dem Einkommen, das der in Elternzeit befindliche Elternteil ein Jahr vor der Geburt des Kindes erzielt hat. Das Elterngeld macht in der Regel 67 Prozent des Einkommens aus. Der Mindestsatz beträgt monatlich 300 Euro, höchstens werden 1800 Euro gezahlt.
Im konkreten Fall hatte eine in ...
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