Radfahrer ohne Helm tragen beim Unfall keine Mitschuld

BGH urteilte über den Streit um den Fahrradhelm

Ist ein Radfahrer in einen Unfall mit einem anderen Verkehrsteilnehmer verwickelt, kann dem Radfahrer kein Mitverschulden an den Verletzungen angelastet werden, nur weil dieser keinen Helm aufgesetzt hatte.

Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am 17. Juni 2014 (Az. VI ZR 281/13) entschieden. Damit kassierte der BGH die Entscheidung des Oberlandesgericht Schleswig, das eine Radfahrerin zum Teil mitverantwortlich für ihre Kopfverletzung gemacht hatte

Im verhandelten Fall ging es darum, dass eine Radfahrerin auf der Straße fuhr, als sich die Tür eines am Fahrbahnrand parkenden Fahrzeuges öffnete. Die Radfahrerin konnte nicht mehr ausweichen und prallte auf das Hindernis. Sie stürzte und erlitt schwere Schädel-Hirn-Verletzungen. Die Geschädigte musste zwei Monate im Krankenhaus verbringen.

Die Radfahrerin klagte vor Gericht und wollte, dass alle bisherigen und weiteren Kosten der Behandlung, die ihr in Zukunft aufgrund der Verletzung entstehen, übernommen ...


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