Erbschaftsteuer vor Gericht

Karlsruhe prüft Besteuerung bei der Firmenübergabe

Sind die Firmenprivilegien bei der Erbschaftsteuer grundgesetzwidrig? Darüber hat das Bundesverfassungsgericht zu urteilen.

Karlsruhe. Vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat am Dienstag die Verhandlung zur Erbschaftsteuer begonnen. Das oberste Gericht muss prüfen, ob die 2009 eingeführten Vergünstigungen für Unternehmen so weitreichend sind, dass eine gerechte und gleichmäßige Besteuerung nicht mehr gewährleistet ist. Ein Urteil wird im Herbst erwartet.

Ins Rollen gebracht hat die Prüfung ein Kläger, der 2009 von seinem Onkel 51 266 Euro geerbt hat. Das Finanzamt kassierte darauf 9360 Euro Erbschaftsteuer. Der Mann sah sich gegenüber Unternehmenserben benachteiligt - und zog vor Gericht. Der Bundesfinanzhof (BFH) in München rief die Verfassungsrichter 2012 an. Er hält zentrale Regeln des Gesetzes wegen der unterschiedlichen Besteuerung von Betriebs- und Privatvermögen für verfassungswidrig und meint, dass die Vergünstigungen die Steuer insgesamt in Frage stellen.

Die Bundesregierung verteidigte am Dienstag in Karlsruhe die Steuerpr...


Wenn Sie ein Abo haben, loggen Sie sich ein:

Mit einem Digital-, Digital-Mini- oder Kombi-Abo haben Sie, neben den anderen Abo-Vorteilen, Zugriff auf alle Artikel seit 1990.

Bitte aktivieren Sie Cookies, um sich einloggen zu können.