Verfassungswidrige Rente mit 63

Gutachten sieht möglichen Verstoß gegen den Gleichheitssatz

  • Fabian Lambeck
  • Lesedauer: ca. 1.5 Min.

Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages hält einige Regelungen zur Rente mit 63 für willkürlich, also grundgesetzwidrig.

Die Ausnahmen bei der abschlagsfreien Rente mit 63 sind möglicherweise verfassungswidrig. Zu diesem Schluss kommt ein Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags, das der rentenpolitische Sprecher der Grünenfraktion, Markus Kurth, in Auftrag gegeben hatte. Wie die »Süddeutsche Zeitung« am Mittwoch berichtete, könnten die Ausnahmen im Gesetz »gegen den allgemeinen Gleichheitsgrundsatz« der Verfassung verstoßen.

Um zu verstehen, worum es geht, muss man die Vorgeschichte kennen. Der Wirtschaftsflügel der Union hatte sich gegen die großzügige Anerkennung von Zeiten der Erwerbslosigkeit gestemmt, um auf die benötigten 45 Beitragsjahre zu kommen. Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) reagierte. Es zählt jetzt nur die Bezugsdauer von ALG I. Wer länger ohne Job war, also Hartz I...


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