Ein Schritt nach vorn - oder doch nicht?
Der Europäische Gerichtshof hat verpflichtende Sprachtests für den Nachzug von Ehepartnern von hier lebenden Migranten verworfen. Ein Pro und ein Contra
Die Sprachtests für Ehepartner von in Deutschland lebenden Türken sind nicht rechtens. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg am Donnerstag entschieden. Seit 2007 müssen Männer oder Frauen, die ihren Ehepartnern nach Deutschland folgen wollen, grundlegende Deutschkenntnisse nachweisen.
ProDeutsch lernt man besser hier
Das Urteil ist ein Schritt nach vorn
Von Ines Wallrodt
Die Klage der Analphabetin zeigt: Nicht jeder Mensch, der Schwierigkeiten mit dem geforderten Deutschtest hat, muss zwangsverheiratet worden sein. Es gibt viele Gründe, die den Spracherwerb behindern. Neben Menschen mit geringer Bildung trifft das bislang geltende Gesetz vor allem Ältere, denen Dazulernen immer schwerer fällt, und arme Menschen, die sich den Kurs bzw. den dafür nötigen Aufenthalt fernab ihres Wohnortes nicht leisten können. Es gibt nicht in jeder Stadt Einrichtungen, wo der verlangte Sprachtest absolviert werden ka...
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