Urteil gegen eine neugierige Vermieterin

Mietrecht - ein BGH-Urteil

Die Vermieterin rausgetragen - das gemietete Haus verloren? So einfach geht das nicht. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) jetzt klar gestellt und einer allzu neugierigen Vermieterin die Grenzen aufgezeigt.

Ein Mieter, der seine Vermieterin aus dem Haus getragen hat, darf in seinen vier Wänden wohnen bleiben. Eine von der Vermieterin ausgesprochene Kündigung sei nicht rechtens, entschied der Bundesgerichtshof (Az. VIII ZR 289/13 BGH) am 4. Juni 2014. Der Mieter habe mit seinem Verhalten zwar die Grenzen erlaubter Notwehr leicht überschritten, hieß es. Für die Hauseigentümerin sei das weitere Mietverhältnis aber trotzdem zumutbar. Das Urteil stärkt die Rechte von Mietern gegen allzu neugierige Vermieter.

Im konkreten Fall hatte sich die Hauseigentümerin im August 2012 im Haus ihres ...


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