Auf Gehwegen gelten für alle Benutzer Regeln - doch welche?
Fußgänger teilen sich den Gehweg mit Kinderfahrrädern und Skatern
Ob Gehweg, Bürgersteig oder Fußgängerweg genannt: Eigentlich ist dieser Bereich nur für Fußgänger gedacht. Doch häufig gleicht deren Weg einem Slalom um Bistrotische, Kleinkinder auf Fahrrädern und Skateboarder.
Welche Regeln alle Benutzer von Gehwegen einhalten müssen, fasst die D.A.S. Rechtsschutzversicherung nachfolgend zusammen.
Wo es einen Fußgängerweg gibt, legt die Straßenverkehrsbehörde gemeinsam mit der Gemeinde fest (Straßenverkehrsordnung StVO § 45 Abs. 1b Nr. 3). Für diese Bereiche gilt: Wer zu Fuß geht, muss die Gehwege benutzen (StVO § 25 Absatz 1). Doch was gilt für die anderen Benutzer von Bürgersteigen?
Vorsicht, Fahrräder und Skater!
Nicht alle Fahrradfahrer gehören auf den Radweg: Kinder bis zum achten Geburtstag müssen, ältere Kinder bis 10 Jahre dürfen mit dem Fahrrad auf dem Gehweg fahren (StVO § 2 Absatz 5). Die mit dem Rad fahrenden Eltern müssen dagegen die Straße oder den Fahrradweg benutzen.
Auf dem Gehweg besteht nicht nur die Gefahr einer Kollision mit Fußgängern, sondern auch - im Ber...
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