Wenn an Elektroladesäulen Autos mit Verbrennungsmotor parken
Verkehrsrecht
An Aufladesäulen für Autos mit Elektroantrieb darf das Parken für Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor untersagt werden - auch wenn die entsprechende Beschilderung in der StVO nicht vorgesehen ist.
Dies entschied das Oberlandesgericht Hamm am 27. Mai 2014 (Az. 5 RBs 13/14). Autofahrer, die derartige Verbote missachten, müssen mit einem Bußgeld oder gar einer Abschleppaktion rechnen.
Die Straßenverkehrsordnung (StVO) enthält einen kompletten Katalog aller deutschen Verkehrsschilder - so denkt man. Andere Regelungen sind allenfalls auf Privatgrund möglich.
Doch in letzter Zeit hat es bereits Rechtsstreitigkeiten um eine Beschilderung gegeben, die nicht in der StVO enthalten ist: Ein Parkverbotsschild mit dem Zusatz »Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor«. Solche oder ähnliche Schilder finden sich auf öffentlichen Par...
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