Wenn an Elektroladesäulen Autos mit Verbrennungsmotor parken

Verkehrsrecht

An Aufladesäulen für Autos mit Elektroantrieb darf das Parken für Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor untersagt werden - auch wenn die entsprechende Beschilderung in der StVO nicht vorgesehen ist.

Eine Elektroladestation in Berlin: Hier ist kein Parkverbotsschild mit dem Zusatz »Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor« aufgestellt. Ein Schild, das auch nicht in der StVO enthalten ist.
Eine Elektroladestation in Berlin: Hier ist kein Parkverbotsschild mit dem Zusatz »Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor« aufgestellt. Ein Schild, das auch nicht in der StVO enthalten ist.

Dies entschied das Oberlandesgericht Hamm am 27. Mai 2014 (Az. 5 RBs 13/14). Autofahrer, die derartige Verbote missachten, müssen mit einem Bußgeld oder gar einer Abschleppaktion rechnen.

Die Straßenverkehrsordnung (StVO) enthält einen kompletten Katalog aller deutschen Verkehrsschilder - so denkt man. Andere Regelungen sind allenfalls auf Privatgrund möglich.

Doch in letzter Zeit hat es bereits Rechtsstreitigkeiten um eine Beschilderung gegeben, die nicht in der StVO enthalten ist: Ein Parkverbotsschild mit dem Zusatz »Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor«. Solche oder ähnliche Schilder finden sich auf öffentlichen Par...


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