Gelogen - Vertrag gekündigt

Versicherungsbetrug

Handelt ein Versicherungsnehmer arglistig, kann der Versicherer das Vertragsverhältnis beenden.

Herr X. beauftragte einen Versicherungsmakler, ihm eine Kranken- und Pflegeversicherung zu vermitteln. Versicherer Y. übersandte ein Formular mit Fragen nach Vorerkrankungen. X. kreuzte überall »Nein« an. Nach einem Jahr erklärte der Versicherer, X habe erhebliche Vorerkrankungen verschwiegen und focht den Vertrag an.

Herr X. klagte auf Fortbestand des Vertrags und berief sich darauf, da...


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