Wer im Alltag nicht mehr allein zurechtkommt
Pflegeleistungen auch für geistig Behinderte und psychisch Kranke
In der Öffentlichkeit wird meist von Menschen mit Demenz gesprochen, die auch ohne Pflegestufe besondere Unterstützung durch die Pflegeversicherung bekommen können. Experten sehen diesen Begriff als zu kurz gefasst.
»Das ist eine sehr verknappte Beschreibung der angesprochenen Personengruppe«, sagt Sylke Wetstein von der bundesweiten Compass Pflegeberatung. Korrekt gehe es laut Paragraf 45 a des Sozialgesetzbuches XI um Menschen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz. »Leistungen aus der Pflegeversicherung können demnach sowohl Personen mit demenzbedingten Fähigkeitsstörungen als auch Menschen mit geistigen Behinderungen oder psychischer Erkrankung bekommen.«
Die Zahl der Anspruchsberechtigten gehe also über die Zahl der an Demenz erkrankten Personen hinaus. Bei den Betroffenen muss die Einschränkung der Alltagskompetenz dauerhaft sein. »Als dauerhaft gilt ein Zeitraum von sechs Monaten«, so Sylke Wetstein.
Viele der eigentlich Anspruchsberechtigten wissen nichts von den möglichen Hilfeleistungen. Und wenn doch, sind sie oft nicht in der Lage, sich um die Formalitäten zu kümmern. Schließlich muss zunäc...
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