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Zschäpe behält ihre Pflichtverteidiger

Im NSU-Prozesskommt es nicht zu einem Wechsel der Anwälte kommen

  • Lesedauer: 1 Min.
Das Gericht hat entschieden: Beate Zschäpe muss ihre Verteidiger behalten. Es wurden keine hinreichenden Anhaltspunkte für ein nachhaltig gestörtes Vertrauensverhältnis von dem Gericht erkannt.

München. Beate Zschäpe muss sich weiter von ihren drei Pflichtverteidigern vertreten lassen. Der Vorsitzende Richter des Oberlandesgerichts München im NSU-Prozess, Manfred Götzl, gab am Dienstag bekannt, dass Zschäpes Antrag auf Entpflichtung ihrer Verteidiger abgelehnt worden sei. Es gebe keine konkreten und hinreichenden Anhaltspunkte für ein nachhaltig gestörtes Vertrauensverhältnis zu den Verteidigern Wolfgang Heer, Wolfgang Stahl und Anja Sturm, sagte Götzl.

Zschäpe hatte in der vergangenen Woche überraschend dem Gericht über einen Wachtmeister mitteilen lassen, dass sie ihren Pflichtverteidigern nicht mehr vertraue. Um Pflichtverteidiger von ihren Aufgaben entbinden zu können, müssen Angeklagte konkret Gründe für ein nachhaltig gestörtes Vertrauensverhältnis nachweisen können. Laut Bundesanwaltschaft wird solchen Anträgen nur in seltenen Ausnahmefällen stattgegeben.

Zschäpe steht seit Anfang Mai 2013 unter anderem wegen der zehn Morde und zwei Bombenanschläge, die dem rechtsextremen Nationalsozialistischen Untergrund (NSU) angelastet werden, in München vor Gericht. Das Gericht setzte nach der Verkündung des Beschlusses wie geplant die Zeugenvernehmungen fort. afp/nd

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