Alles andere wäre Freiheitsberaubung

Nach dem Urteil des Bundesgerichtshofes verlangt Pro Asyl die Freilassung aller Abschiebehäftlinge

Flüchtlinge dürfen nicht als Straftäter in Abschiebungshaft behandelt werden, wurde jüngst gerichtlich entschieden. Dürfen sie überhaupt eingesperrt werden? Der Bundesgerichtshof (BGH) sagt Nein.

Allein der Hannoveraner Rechtsanwalt Peter Fahlbusch hat seit 2002 knapp 900 Flüchtlinge vertreten, die zur Vorbereitung ihrer Abschiebung in Haft genommen wurden. In jedem zweiten Fall erwies die Haft sich als rechtswidrig, wie in Eilverfahren jeweils festgestellt wurde. Insgesamt saßen seine Mandanten 11 860 Tage unschuldig hinter Gittern. Die Flüchtlingshilfeorganisation Pro Asyl nennt das Beispiel des Anwalts in ihrer Stellungnahme auf ein BGH-Urteil vom Mittwoch. Das Gericht hatte in einem Hauptsacheverfahren entschieden, dass Asylbewerber vor ihrer Abschiebung in ein anderes EU-Land nicht mehr wegen Fluchtgefahr eingesperrt werden dürfen.

Binnen weniger Tage sind Deutschland damit seine Asylverfahrensgewohnheiten gleich zweimal um die Ohren gehauen worden. Denn erst in der letzten Woche hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden, dass Asylbewerber nicht zusammen mit Straftätern inhaftiert werden dürfen. Nun als...


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