Künftig leichter, deutschen Pass zu behalten

Doppelte Staatsbürgerschaft neu geregelt

Der Bundestag hat die Reform des Staatsbürgerschaftsrechts beschlossen. Für in Deutschland lebende Kinder ausländischer Eltern wird es damit künftig leichter, den ausländischen und deutschen Pass zu behalten.

Wie war die Lage bisher?

Kinder ausländischer Eltern, die in Deutschland geboren sind, bekommen bisher zunächst zwei Staatsangehörigkeiten: die deutsche und die ihrer Eltern. Sie müssen sich aber bis zum 23. Geburtstag für einen der beiden Pässe entscheiden. Diese »Optionspflicht« gilt seit 2000 und rückwirkend für alle, die seit 1990 in Deutschland auf die Welt gekommen sind.

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