Was Schüler und Studenten beachten sollten
Ferienzeit ist Jobzeit
Wiederholt erreichen uns Leserfragen, worauf Schüler und Studenten beim Jobben in der Ferienzeit achten sollten. Auskunft gibt zur »Halbzeit« der Ferienzeit die Steuerberaterkammer Berlin (StBk).
Für die Dauer der Beschäftigung und die Höhe des Verdienstes gelten steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Grenzen, ohne deren Kenntnis und Beachtung schnell finanzielle Nachteile entstehen können. Grundsätzlich dürften für Schüler und Studenten zwei Varianten interessant sein: die geringfügig entlohnte Beschäftigung und die kurzfristige Beschäftigung.
Minijobs - geringfügig entlohnte Beschäftigung
Regelmäßig ausgeübte Jobs durch Schüler oder Studenten zählen im Grunde zu den nicht sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen, solange sie pro Monat nicht mehr einbringen als 450 Euro. In diesen Fällen zahlt der Arbeitgeber jedoch für gesetzlich krankenversicherte Schüler oder Studenten in aller Regel pauschal 13 Prozent für die Krankenversicherung, 15 Prozent für die Rentenversicherung und die zweiprozentige Pauschalsteuer für das Arbeitsentgelt aus geringfügigen Beschäftigungen. Damit sind Lohnste...
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