Grillen im Garten - ohne Ärger

Nachbarrecht

Gemütlich mit Freunden grillen - der eigene Garten ist dabei oftmals beliebter Austragungsort für die Grillparty.

Doch man ist nicht allein. Der damit verbundene Geruch und Lärm können auch den entspanntesten Nachbarn auf die Palme bringen. Was erlaubt ist und wie sich Ärger vermeiden lässt, erklärt die Wüstenrot Bausparkasse (W&W).

Feste Bestimmungen zum Grillgenuss im eigenen Garten gibt es vom Gesetzgeber nicht. Jedoch ist das Gebot der Rücksichtnahme im nachbarschaftlichen Zusammenleben oberstes Prinzip. Fühlt sich ein Nachbar durch sehr häufiges Brutzeln gestört, kann er gegebenenfalls gerichtlich gegen den Griller vorgehen. Zudem kann die Polizei das Grillen untersagen un...


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