Mieter zur Extra-Arbeit verpflichtet
Hausordnung
Erdgeschossbewohner wurden zum Zusperren der Hauseingangstüre verpflichtet.
In einem Mehr-Parteien-Mietshaus können die Bewohner des Erdgeschosses per Hausordnung verpflichtet werden, am Abend die Eingangstüre zuzusperren. Das hat laut Infodienst Recht und Steuern der LBS das Landgericht Köln (Az. 1 S 201/12) entschieden.
Der Fall: Unter der Überschrift »Schutz des Hauses« wurde den Erdgeschossmietern in der Hausordnung das spätabendliche Zusperren der nach außen führenden Türen auferlegt. ...
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