Arzt muss keinen Schadenersatz leisten
Medizinrecht
Ein Arzt muss keinen Schadenersatz zahlen, wenn die Exfrau seines Patienten depressiv wird, nachdem der Mediziner sie über die Diagnose informiert hat.
Dies geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe (Az. VI ZR 381/13) hervor.
Wie die telefonische Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline (D-AH) berichtete, wurde beim Ex-Mann einer Frau eine unheilbare und vererbliche Krankheit festgestellt, die tödlich verläuft.
Von der ärztlichen Schweigepflicht entbunden
Der Erkrankte hat daraufhin den Arzt von seiner ärztlichen Schweigepflicht entbunden, damit dieser die Ex-Frau informieren konnte. Der Arzt teilte ihr dann außerdem mit, dass die gemeinsamen Kinder des Erkrankten und der Frau die Krankheit m...
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