Millionenforderung an Ryanair

Billigflieger setzt auf Nötigung und Sozialdumping und ist äußerst gewerkschaftsfeindlich

  • Ralf Klingsieck, Paris
  • Lesedauer: ca. 3.0 Min.

Die Fluglinie Ryanair muss in Frankreich an Beihilfen zurückzahlen. Nach Meinung der EU-Kommission waren die Vergünstigungen von Provinzflughäfen eine extreme Wettbewerbsverzerrung.

Die Fluggesellschaft Ryanair ist Mitte der vergangenen Woche von der EU-Kommission aufgefordert worden, in Frankreich zu Unrecht in Anspruch genommene Beihilfen in Höhe von 9,66 Millionen Euro zurückzuzahlen. Das Geld hatte der Billigflieger, der zwar aus Steuerspargründen in Irland beheimatet, aber europaweit tätig ist, von den Flughäfen Nimes, Pau und Angoulême kassiert. Dagegen hatte die Fluggesellschaft Air France 2010 geklagt und eine eklatante Wettbewerbsverzerrung gelten gemacht.

Tatsächlich ist es bei Ryanair seit Jahren Praxis, bei den Industrie- und Handelskammern, die in Frankreich zumeist die Betreiber der Provinzflughäfen sind, ermäßigte Abfertigungsgebühren sowie Beihilfen in Millionenhöhe einzufordern und zu drohen, andernfalls werden man den entsprechenden Airport nicht mehr anfliegen. Da solche Subventionen gesetzlich verboten sind, werden sie als »Beitrag zum Werbe- und Marketingaufwand« kaschiert und die so ...


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