Zuverdienst: Verfassungsrichter mahnt Abgeordnete

Nebentätigkeiten dürften parlamentarische Funktion nicht beeinträchtigen / Studie zeigt: Allgemein kein negativer Einfluss auf MdB-Tätigkeit

Berlin. Der Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts, Ferdinand Kirchhof, sieht die zum Teil zahlreichen Nebentätigkeiten von Bundestagsabgeordneten kritisch. Die parlamentarische Funktion müsse voll erfüllt werden, mahnte Kirchhof in der »Wirtschaftswoche«. »Wer dann noch Arbeitskraft und Zeit hat, kann gern noch anderes übernehmen. Aber dieses andere darf die parlamentarische Tätigkeit nicht verdrängen.« Nebentätigkeiten dürften nicht dazu führen, »dass der Abgeordnete nicht an Sitzungen oder Abstimmungen teilnimmt oder seine Parlamentsaufgaben nur noch mit linker Hand erledigt«, so Kirchhof.

Nach Informationen der »Wirtschaftswoche« hat zum Beispiel der CSU-Abgeordnete Peter Gauweiler, der als Rechtsanwalt arbeitet und zu den Spitzenverdienern zählt, i...


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