Differenzierte Kostenverteilung

Mietrecht: Wärmedämmung

Wird eine Fassade eines Gebäudes wärmegedämmt, dürfen die Kosten hierfür nicht auf die Mieter gemäß §§ 559 BGB ff. abgewälzt werden, deren Wohnungen nicht mit einer Zentralheizung beheizt werden und die keine räumliche Berührung mit den gedämmten Fassadenteilen haben.

Es ging um eine Mieterhöhung von monatlich 46,06 Euro. Der Vermieter hatte an zwei Brandwänden des Grundstücks eine Wärmedämmung vorgenommen. Die Wohnung des Mieters war mit einer Gasetagenheizung ausgestattet, lag aber nicht in einem von den Brandwänden abgeschlossenen Gebäudeteil.

Deshalb führe die Baumaßnah...


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