Arbeitgeber dürfen keine umfänglichen Dossiers anlegen

Datenschutz für Arbeitnehmer

Welche personenbezogenen Daten dürfen Arbeitgeber eigentlich von ihren Mitarbeitern erheben und vor allem speichern? Zur Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE.

Die Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sind so streng wie ungenau: Arbeitgeber dürfen personenbezogene Daten von Bewerbern oder Beschäftigten nur erheben, verarbeiten oder nutzen, soweit diese für die Entscheidung über die Einstellung oder Beendigung eines Beschäftigungsverhältnisses nötig sind.

Die Arbeitsgemeinschaft IT-Recht im Deutschen Anwaltverein (DAV) informiert über die Antwort der Bundesregierung vom April 2014 auf eine Kleine Anfrage der Fraktion ...


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