Die Zeiten für Bereitschaftspflege erhöht Rente nicht
Die Zeiten für eine vorübergehende Betreuung eines Pflegekindes können sich Pflegeeltern nicht auf ihre Rente anrechnen lassen.
Hintergrund ist: Die nicht auf Dauer angelegte sogenannte Bereitschaftspflege gilt nicht als Pflegeverhältnis, bei dem Kindererziehungszeiten angerechnet werden können. Das entschied das Landessozialgericht (LSG) Baden-Württemberg in Stuttgart am 29. April 2014 (Az. L 11 R 3381/12).
Damit unterlag eine Pfleg...
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