Künftig höhere Zuschüsse - auch bei Umzug gibt es Geld
Leserfrage zu Wohnungsumbauten und Umzug von Pflegebedürftigen
Ich habe gehört, dass es künftig höhere Zuschüsse bei Umbauten von Wohnungen für Pflegebedürftige gibt. Auch kann es für den Umzug des Pflegebedürftigen ins Erdgeschoss Geld geben. Können Sie hierzu nähere Informationen geben?
Elisabeth W. Berlin
Es ist richtig, was Sie da gehört haben. Ab Januar 2015 soll es im Rahmen der Pflegereform laut Gesetzentwurf der Bundesregierung 4000 Euro für »wohnumfeldverbessernde Maßnahmen« für Pflegebedürftige geben. Derzeit sind es 2557 Euro.
Diese Zuschüsse können Pflegebedürftige bekommen, die zu Hause leben und die Stufe I bis III oder die sogenannte Stufe 0 bei eingeschränkter Alltagskompetenz haben.
Allerdings muss das beantragt und begutachtet werden. Dabei wird bewertet, ob der geplante Umbau »im Einzelfall die häusliche Pflege ermöglicht oder erheblich erleichtert oder eine möglichst selbstständige Lebensführung des Pflegebedürftigen wiederhergestellt wird« - so ist es in...
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