Grenzen der Transparenz

Bundeskanzleramt verweigert Auskunft zu geplanten Gesetzesvorhaben

  • Fabian Lambeck
  • Lesedauer: ca. 2.5 Min.

Laut Gesetz hat jeder Anspruch auf »Zugang zu behördlichen Informationen«. Doch das Bundeskanzleramt sperrte sich. Trotzdem sind die Dokumente nun einsehbar, weil ein Whistleblower sie weiterreichte.

Regierungshandeln soll transparent sein. Auch im Koalitionsvertrag zwischen Union und SPD ist immer wieder von Transparenz die Rede. Ob im Zusammenhang mit Managergehältern, Rüstungsexporten oder der Sicherheit von Kernkraftwerken: Im Vertrag taucht das Wort Transparenz gleich 22 Mal auf. Doch ein Mitarbeiter des Online-Magazins »Netzpolitik« musste nun feststellen, dass sich die Bundesregierung nicht so gern in die Karten schauen lässt. Unter Verweis auf das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) forderte der Journalist Andre Meister Einsicht in die »Vorhabendokumentation« der Großen Koalition. Diese Dokumentation enthält einen Überblick »über sämtliche von der Bundesregierung geplanten Gesetzesvorhaben und sonstigen Projekten«, wie es grammatikalisch falsch in der Antwort des Kanzleramtes an den Journalisten heißt. Doch nicht aus diesem Grund wird der Antrag von Meister abgelehnt. Gegenüber »Netzpolitik« verweist das Kanzleramt stattde...


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