Bedarfssätze um sieben Prozent erhöht

Die Bundesausbildungsförderung (BAföG) steigt - aber erst ab dem Wintersemester 2016/2017

Die Bundesausbildungsförderung (BAföG) wird erhöht. Doch wird das erst ab dem Wintersemester 2016/1017 wirksam.

BAföG ist die wichtigste Ausbildungsförderung in Deutschland. Studierende erhalten es abhängig vom Einkommen der Eltern. Derzeit bekommen insgesamt 630 000 Studierende und Schüler BAföG. Mit der BAföG-Reform wird die Zahl der Antragsberechtigten vermutlich um 110 000 steigen. Die letzte BAföG-Reform gab es 2010, was verdeutlicht, wie spät die jetzige Reform kommt.

Was beinhaltet die Reform?

Ab dem Wintersemester 2016/17 sollen die Bedarfssätze, mit denen die BAföG-Berechtigten ihren Lebensunterhalt bestreiten, um sieben Prozent steigen. Zugleich erhöht sich der Wohnzuschuss für Schüler und Studenten, die nicht mehr bei ihren Eltern wohnen, von 224 auf 250 Euro. Damit erhöht sich der maximale Fördersatz von 670 auf 735 Euro - ein Plus 65 Euro.

Zudem steigen die Einkommensfreibeträge, durch die sich das beim BAföG zu berücksichtigende Einkommen vermindert, ebenfalls um sieben Prozent. Wird bei einem verheirateten Ehepa...


Wenn Sie ein Abo haben, loggen Sie sich ein:

Mit einem Digital-, Digital-Mini- oder Kombi-Abo haben Sie, neben den anderen Abo-Vorteilen, Zugriff auf alle Artikel seit 1990.

Bitte aktivieren Sie Cookies, um sich einloggen zu können.

- Anzeige -
- Anzeige -