Beteiligung der eigenen Kinder als Altersvorsorge
Immobilien
Immer wieder ist zu lesen, dass nicht früh genug mit der Altersvorsorge für die Kinder begonnen werden kann. Warum nicht durch eine Immobilie als Kapitalanlage die eigenen Kinder absichern? Wie sollte das ausgestaltet werden? Die Notarkammern der neuen Bundesländer geben Auskunft.
Naheliegend ist zunächst, die Kinder zu festen Anteilen an der Immobilie zu beteiligen. Gemeinsam mit den Eltern bilden sie dann eine sogenannte Bruchteilsgemeinschaft. Jeder Miteigentümer kann über seinen Anteil frei verfügen. Darin wird zumeist aber auch die große Schwäche der Miteigentümergemeinschaft gesehen. Denn der Einzelne kann seinen Anteil dann ohne Mitwirkung der anderen veräußern. Zwar besteht die Möglichkeit, gegenseitige Vorkaufsrechte oder den Ausschluss der Aufhebung der Gemeinschaft zu vereinbaren und dies durch Eintragung im Grundbuch abzusichern. Allerdings kann auch ein im Grundbuch eingetragenes Vorkaufsrecht nicht endgültig verhindern, dass ein Miteigentumsanteil an einen Dritten veräußert wird.
Ein weiterer Nachteil der Bruchteilsgemeinschaft ist deren sehr komplizierte Verwaltung: Wird ein Miteigentumsanteil an einen Dritten veräußert, ist dieser grundsätzlich nur an die Vereinbarungen der Vorgänger geb...
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