Unvollständige Angaben
Mietrecht: Betriebskostenabrechnung
Eine Betriebskostenabrechnung, die als Verteilerschlüssel nur »Verbrauch« angibt und keine Angaben zu den Verbrauchsanteilen enthält, ist formell unwirksam.
Der Vermieter verlangte von der Mieterin Nachzahlungen aus zwei Abrechnungen. Als Verteilerschlüssel für die Positionen Wasser und Strom war jeweils nur »Verbrauch« angegeben. Das Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg (Az. 11 C 208/13) dazu: Der a...
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