Politisch motivierte Mordanklage

Drei Männer nach Böllerknallerei bei antikapitalistischer Demonstration vor Gericht

  • Peter Kirschey
  • Lesedauer: 3 Min.
Wollten die drei Angeklagten gezielt Polizisten töten? Das jedenfalls behauptet die Staatsanwaltschaft in ihrer Anklage.

Das Geschehen liegt über vier Jahre zurück. Am 12. Juni 2010 wurden bei einer antikapitalistischen Demonstration unter dem Motto »Die Krise heißt Kapitalismus« mit etwa 20 000 Teilnehmern, die vom Alexanderplatz über die Torstraße und die Friedrichstraße führte, gegen 14 Uhr mehrere Böller gezündet. Darunter eine in China hergestellte und in Deutschland verbotene sogenannte Kugelbombe. 14 Polizisten erlitten zum Teil schwere Verletzungen. Schlimmeres verhinderte die Schutzkleidung. Einige leiden heute noch an den Folgen der Knallerei. Als Täter sollen Johannes E. (26 Jahre), Steven D. (25) und Sven H. (37) von der Polizei identifiziert worden sein. Sie wurden am Neptunbrunnen festgenommen, ihre Wohnungen durchsucht und sie wieder nach Hause geschickt. Bei ihrer Festnahme sollen sie sich zur Wehr gesetzt haben.

Ein Aufschrei ging damals durch das politische Berlin und den Medienwald: Es sei ein Attentat mit einer selbst gebastelten Splitterbombe gewesen, hieß es. »Linke Gewalt« habe eine neue Dimension erreicht, gaben prominente Politiker zum Besten. Später wurde das Geschehen relativiert. Es sei ein illegaler Chinaböller der Marke »white lotus« gewesen. Dennoch distanzierten sich linke Politiker von dem Geschehen. Gefährliche Böller hätten auf Demos nichts zu suchen. Sie sind kreuzgefährlich, wenn sie auf Menschen abgefeuert werden. Eindeutige Beweise, dass die drei Männer die Täter sind, waren von Anfang an dürftig. Deshalb wurden sie auch nicht dem Haftrichter vorgeführt - bei einer Anklage wegen Mordversuchs ein Novum. Wer jemanden gezielt töten will, der wird in der Regel weggesperrt, bis der Prozess beginnt. Mehr als vier Jahre mussten die Männer auf ihr Verfahren warten. Der Grund dafür klingt recht absurd: Da die zuständige Staatsanwaltschaft vorrangig Anklagen fertigt, bei denen die mutmaßlichen Täter in Untersuchungshaft sitzen, wurde dieser Fall ohne U-Haft immer weiter nach hinten geschoben.

Am gestrigen ersten Prozesstag machten die Beschuldigten, die im Hotel- und Gaststättengewerbe arbeiten, von ihrem Recht Gebrauch zu schweigen. Die Verteidiger sprachen am Rande der Sitzung von einem eindeutig politischen Verfahren. Mit einer Mordanklage solle Druck auf Demonstranten ausgeübt werden. Für die Anklagevorwürfe gebe es keine Beweise und keine Zeugen, die die drei Demonstranten als Böllerwerfer eindeutig identifizieren konnten. Linke Demonstranten sollten mit solch einem Anklagevorwurf diskreditiert werden. Dem widersprachen Anwälte der verletzten Polizisten als Nebenkläger. Ein politisches Motiv für die Anklage sei nicht erkennbar.

Im Gerichtssaal saßen auch zwei Beobachter der Berliner- und der Bundespolizei. Nachdem sie sich wie selbstverständlich an die Seite der Nebenklage platziert hatten, wurden sie auf Antrag der Verteidiger auf die Zuhörerbänke verwiesen, da ihre Anwesenheit keinen offiziellen Charakter trug. Als entscheidendes Indiz für den gemeinschaftlich geplanten Mordanschlag auf Polizisten nennt die Staatsanwaltschaft in ihrer Anklage die beträchtlichen Mengen illegaler - vermutlich über Polen eingeführter - Feuerwerkskörper, darunter auch jene »Kugelbomben«, die bei den Hausdurchsuchungen beschlagnahmt wurden. Laut Anklage sollen die Männer auch Probesprengungen durchgeführt haben, um die Wirkungsweise der Böller zu testen.

Zehn Verhandlungstage sind für den Prozess vorgesehen, Ende November soll das Urteil gesprochen werden. Ob es zu einer Verurteilung kommen oder die Anklage auf schwere Körperverletzung umgewandelt wird, steht noch in den Sternen. Auf Mordversuch steht im schwersten Falle eine lebenslange Freiheitsstrafe. Im Internet kursieren zwei Videos, die das Geschehen in der Torstraße dokumentieren, jedoch nicht zeigen, wer den entscheidenden Böllerwurf abgegeben hat.

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