Freispruch für Mollath

Gericht sieht ihn aber als Gewalttäter / Entschädigung für sieben Jahre in der Psychiatrie

Berlin. Das Landgericht Regensburg hat Gustl Mollath wegen der jahrelangen Unterbringung in der Psychiatrie eine Geldentschädigung zugesprochen. Mollath habe Anspruch auf Entschädigung für die mehr als sieben Jahre, die er gegen seinen Willen in der Psychiatrie untergebracht wurde, urteilte das Gericht am Donnerstag im Wiederaufnahmeverfahren gegen Mollath. Das Landgericht Regensburg hält ihn dennoch für schuldig, seine Ex-Frau misshandelt zu haben. Mollath konnte aber in se...


Wenn Sie ein Abo haben, loggen Sie sich ein:

Mit einem Digital-, Digital-Mini- oder Kombi-Abo haben Sie, neben den anderen Abo-Vorteilen, Zugriff auf alle Artikel seit 1990.

Bitte aktivieren Sie Cookies, um sich einloggen zu können.