Keine Bevorzugung von Frauen

Stellenausschreibung

Ein Arbeitgeber darf in einer Stellenausschreibung nicht ausschließlich Frauen suchen.

Auf eine entsprechende Entscheidung des Arbeitsgerichtes Berlin vom 5. Juni 2014 (Az. 42 Ca 1530/14) weist die Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hin.

In einer Stellenausschreibung suchte die »taz.die tageszeitung« eine Frau mit Migrationshintergrund als Volontärin. Die Bewerbung von Männern war ausgeschlossen.

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