Freizügigkeit neu verhandelt

Über die Wohnsitzvorschriften für Flüchtlinge werden EU-Richter entscheiden

  • Sven Eichstädt, Leipzig
  • Lesedauer: ca. 3.0 Min.

Fünf syrische Flüchtlinge haben dagegen geklagt, dass ihnen im Zuge ihres Asylverfahrens der Wohnsitz zugewiesen wird. Sie rütteln damit an einem migrationspolitischen Grundsatz.

Über die Zulässigkeit von Wohnsitzauflagen für Flüchtlinge wird der Europäische Gerichtshof in Luxemburg entscheiden. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig setzte am Dienstag fünf Verfahren aus, in denen sich Flüchtlinge aus Syrien gegen solche Wohnsitzauflagen wenden.

Die obersten Verwaltungsrichter in Leipzig formulierten Fragen zu drei der fünf Verfahren an die Richter in Luxemburg, wie bestimmte Artikel einer europarechtlichen Richtlinie über Mindestnormen beim Umgang mit Flüchtlingen genau zu verstehen sind. Eine Entscheidung in Luxemburg dürfte frühestens im kommenden Jahr fallen.

Die Verfahren betreffen jeweils zwei Frauen und zwei Männer sowie ein Mädchen aus Syrien, die zwischen 1998 und 2012 in die Bundesrepublik gekommen waren. Ihre Asylanträge wurden abgelehnt, allerdings wurden ihnen befristete Aufenthaltserlaubnisse ausgestellt, weil sie vor der Abschiebung nach Syrien geschützt werden sollen. Mit diesen ...


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