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Euphemismus für zarte Ohren
Gerhard Stuby über den 150. Jahrestag der Genfer Konvention, Erwartungen an das Humanitäre Völkerrecht und eine mögliche »Einhegung« des Krieges
Die Genfer Konvention vom 22. August 1864 zur »Verbesserung des Loses der verwundeten Soldaten im Felde« gilt als die Geburtsstunde des Humanitären Völkerrechts. Doch schon die Bezeichnung ist ein Euphemismus, hinter dem die Schrecken des Krieges verborgen werden können. Der früher übliche Ausdruck Kriegsvölkerrecht (jus in bello) gibt die Realität des Krieges genauer wieder, scheint aber für unsere heutigen, zarten Ohren zu hart zu sein.
Die Konvention ist den Aktivitäten des Schweizer Henri Dunant zu verdanken. Er hielt sich 1859 zufällig auf dem Schachtfeld von Solferino auf. Dunant war von den vielen Toten (60 000 immerhin) und noch mehr Verwundeten so erschüttert, dass er künftig seine ganze Kraft und vor aber allem sein Vermögen einsetzte, um Abhilfe zu schaffen. Es gelang ihm einige Jahre später, die eidgenössische Regierung zu veranlassen, eine Staatenkonferenz einzuberufen, auf der die Konvention verabschiedet werden ...
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