Zahl der Leiharbeiter leicht rückläufig

Bundesregierung veröffentlicht neue Zahlen, die aber keine Trendwende belegen können

  • Fabian Lambeck
  • Lesedauer: 2 Min.
7799 weniger Leiharbeiter als im Vorjahr zählte man im Dezember 2013. Der leichte Rückgang ist kein Zeichen für einen nachhaltigen Umschwung auf dem Arbeitsmarkt.

Am Modell Leiharbeit scheiden sich die Geister: Die Befürworter vom Bundesverband der Deutschen Industrie propagieren sie als »Einstieg in den ersten Arbeitsmarkt«, während LINKE und Gewerkschaften die Leiharbeit als Gefahr für Lohnniveau und regulär Beschäftigte sehen.

Die Linksfraktion im Bundestag wollte in einer Kleinen Anfrage wissen, wie sich die Arbeitnehmerüberlassung zwischen 2003 und 2013 entwickelt hat. Aus der jetzt vorliegenden 79-seitigen Antwort der Bundesregierung geht hervor, dass die Zahl der Leiharbeiter offenbar leicht rückläufig war. Demnach zählte die Bundesagentur für Arbeit (BA) im Dezember 2013 deutschlandweit 814 580 Leiharbeitnehmer, im Dezember des Vorjahres waren es noch 822 379. Das bedeutet ein leichtes Minus von 7799 temporär Beschäftigten.

Ist die Leiharbeit ein Auslaufmodell? LINKE-Fraktionsvize Klaus Ernst hat da seine Zweifel: »Der Stellenwert der Leiharbeit auf dem Arbeitsmarkt ist ungebrochen hoch.« Ernst verweist auf die Statistik der Bundesagentur für Arbeit: »33 Prozent der im Juli 2014 bei der BA gemeldeten offenen Stellen entfielen auf die Leiharbeit. Auch bei der Vermittlung durch die Arbeitsagenturen spielt die Leiharbeit eine entscheidende Rolle: 31 Prozent der Vermittlungen im Jahr 2013 entfielen auf die Leiharbeit.« Dies sei problematisch, weil Leiharbeitskräfte »deutlich weniger Lohn erhalten als regulär Beschäftigte«. So liege der Anteil von Niedriglöhnern unter den Zeitarbeitern mit 65 Prozent »viel höher als in der Gesamtwirtschaft«. Die BA registrierte hier im Jahr 2013 eine Quote von 20,4 Prozent.

Ernst kritisiert zudem die von der Bundesregierung geplante Reform der Überlassung, wonach das Equal-Pay-Prinzip bereits nach neun Monaten gelten soll. So gehe aus der Antwort der Bundesregierung hervor, dass der überwiegende Teil der Leiharbeitskräfte gar nicht unter die geplanten Änderungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes falle. »56 Prozent der Leiharbeitsverhältnisse wurden im Jahr 2013 nach weniger als drei Monaten beendet. Dieser Wert ist gegenüber 2011 (51 Prozent) sogar noch angestiegen«, betont Ernst.

Die Bundesregierung lobt hingegen die »Brückenfunktion« der Leiharbeit. Erhebungen durch das Institut für Arbeitsmarkt und Berufsforschung sowie eine Einzelauswertung der BA hätten ergeben, »dass eine nennenswerte Zahl von Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmern zu einem Arbeitgeber außerhalb der Arbeitnehmerüberlassung wechselt«.

Allerdings sprechen die Zahlen, die die Regierung in ihrer Antwort präsentiert, eine andere Sprache. Lediglich 58 Prozent der Leiharbeiter »waren nach sechs als auch nach zwölf Monaten sozialversicherungspflichtig beschäftigt«. Das sind etwas mehr als die Hälfte, die »innerhalb und außerhalb der Leiharbeit« tätig waren. Ein beeindruckender Beweis für die Brückenfunktion sieht anders aus.

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