Eine Befreiung ist nur bei schweren Straftaten möglich
Übernahme von Bestattungskosten von Angehörigen
Nur wenn ein Verstorbener schwere Straftaten gegen den Bestattungspflichtigen begangen hat, kann dieser von der Übernahme der Bestattungskosten befreit werden.
Das entschied das Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein (Az. 2 O 31/13), wie die Deutsche Anwaltshotline (D-AH) berichtet.
Der Fall: Als die Mutter verstarb, beantragte der erwachsene Sohn Prozesskostenhilfe, da er nicht für die Beerdigungskosten aufkommen wollte und sich deswegen im Rechtsstreit befand. Seiner Meinung nach müsse er die Kosten nicht übernehmen, da das familiäre Verhältnis zwischen ihm und seiner Mutter zerrüttet war.
Das V...
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