Wenn der Verwalter stirbt
Eigentümergemeinschaft
Die Erben des Verwalters sind nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS nur innerhalb enger Grenzen zur Beschaffung der Dokumente verpflichtet, so das Landgericht Düsseldorf (Az. 19 S 37/12).
Der Fall: Als ihr Verwalter gestorben war, vermisste die Eigentümergemeinschaft etliche Unterlagen. Sie verklagte daraufhin dessen Erbin auf Herausgabe sämtlicher Dokumente. Die wiederum erklärte, bereits alles zur Verfügung gestellt zu haben, was sie auffinden konnte. Die weitere Forderung der Eigentümer, sie müsse sich um die Wiederbeschaffung der Unterlagen kümmern, lehnte die Erbin ab. Dafür sei sie nicht mehr verantwortlich zu machen.
Das Urteil: Einen noch lebenden Verwalter träfe die Forderung nach Wiederbeschaffung, nicht aber dessen Erbin, so das Gericht. Sie habe in dieser Rolle lediglich Abwicklungspflichten zu erfüllen, denn schließlich bestand der Vertrag nicht mit ihr selbst. Was man von ihr verlangen könne, habe sie bereits geleistet. dpa/nd
Das »nd« bleibt gefährdet
Mit deiner Hilfe hat sich das »nd« zukunftsfähig aufgestellt. Dafür sagen wir danke. Und trotzdem haben wir schlechte Nachrichten. In Zeiten wie diesen bleibt eine linke Zeitung wie unsere gefährdet. Auch wenn die wirtschaftliche Entwicklung nach oben zeigt, besteht eine niedrige, sechsstellige Lücke zum Jahresende. Dein Beitrag ermöglicht uns zu recherchieren, zu schreiben und zu publizieren. Zusammen können wir linke Standpunkte verteidigen!
Mit deiner Unterstützung können wir weiterhin:
→ Unabhängige und kritische Berichterstattung bieten.
→ Themen abdecken, die anderswo übersehen werden.
→ Eine Plattform für vielfältige und marginalisierte Stimmen schaffen.
→ Gegen Falschinformationen und Hassrede anschreiben.
→ Gesellschaftliche Debatten von links begleiten und vertiefen.
Sei Teil der solidarischen Finanzierung und unterstütze das »nd« mit einem Beitrag deiner Wahl. Gemeinsam können wir eine Medienlandschaft schaffen, die unabhängig, kritisch und zugänglich für alle ist.