Beanstandungen nur innerhalb von vier Wochen?

Falsche Lohnabrechnung

In einem Arbeitsvertrag wurde darauf hingewiesen, dass auch die Betriebsordnung Bestandteil der Vereinbarungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer sei. Diese in vielen Verträgen enthaltene Formulierung hatte im konkreten Fall weitreichende Folgen.

In der Betriebsordnung stand nämlich: Falls die Lohnabrechnung falsch sei, habe der Beschäftigte nur vier Wochen Zeit, sich zu beschweren. Danach könne er keine Korrektur mehr verlangen, weil »alle Ansprüche verwirkt« seien.

Diese Klausel...


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