Krankenversichert

Bei Hartz IV vorläufig

Ein Wohnsitzloser aus Bulgarien, der vorläufig Hartz IV erhält, hat Anspruch auf Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenversicherung.

Das geht aus einem Urteil des Sozialgerichts Berlin vom 14. Juli 2014 (Az. S 81 KR 1172/14 ER) hervor. Der an HIV infizierte und an Tuberkulose erkrankte Wohnsitzlose lebt seit 2012 in Berlin....


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