Zusätzlich Geld bei erheblichem Betreuungsbedarf zu Hause

Pflegekasse

  • Uwe Strachovsky
  • Lesedauer: ca. 1.5 Min.

Bei manchen Pflegebedürftigen bleibt die körperliche Konstitution lange Zeit stabil. Allerdings lassen bei vielen die geistigen Fähigkeiten stark nach. Schwierig ist das bei jenen, die zu Hause betreut werden. Wer nach und nach »im Nebel versinkt«, benötigt dann neben der Hilfe im Haushalt und bei der Grundpflege eine zusätzliche Betreuung und Beaufsichtigung.

»Laut Sozialgesetzbuch XI stehen dafür zwar sowohl in der sogenannten Pflegestufe 0 bei erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz als auch in der Pflegestufen I und II zusätzliche Mittel zu Verfügung«, sagt Sylke Wetstein von der bundesweiten Compass Pflegeberatung. »Doch das Problem ist oft, dass weder die Angehörigen noch der lediglich für die körperliche Grundpflege und die Hauswirtschaft engagierte ambulante Dienst diese Aufgabe bewältigen können.«

In einer solchen Situation sollten die Angehörigen zwei Dinge veranlassen: Zunächst ist bei der Pflegekasse eine erneute Begutachtung zu bea...


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